Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Strafvollzug

Es ist ein legitimer Anspruch der Öffentlichkeit, vor Straftaten geschützt zu werden, doch geht dieser Anspruch häufig mit unrealistischen Forderungen der Bevölkerung einher. Es herrscht Unklarheit über Kriminalitätsursachen, Sinn und Zweck des Strafens, das Leben im Strafvollzug (Haftalltag, Kontaktmöglichkeiten nach draußen, Subkultur und Gefangenenhierarchie), Resozialisierungsmaßnahmen, Rückfallquoten oder die Möglichkeiten einer erfolgreichen Wiedereingliederung in die Gemeinschaft.
In unserer modernen Gesellschaft soll der Vollzug einer Freiheitsstrafe den Täter befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Außerdem soll die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten geschützt werden (§ 2 Strafvollzugsgesetz).
Warum das eine nicht vom anderen getrennt werden sollte, welchen Einfluss eine Freiheitsstrafe auf das Leben eines Menschen haben kann und andere Aspekte werden gemeinsam erarbeitet.
Es sind folgende Schwerpunktsetzungen möglich: Strafzwecke und Straftheorien, öffentliche Meinung, Formen des Strafvollzugs (Erwachsenenstrafvollzug, Jugendstrafvollzug, Frauenstrafvollzug, offener Vollzug, Sozialtherapeutische Anstalten: therapeutische Behandlung im Strafvollzug)  

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